Nutzungsbedingungen zur Buchung von Eisstockbahnen im Rahmen der Winterwelt Mörlenbach

Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Daten

An einigen Stellen werden Ihre persönlichen Daten, wie Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer erhoben. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen sowie ein Passwort einzugeben.
Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Es werden keine persönlichen Nutzerprofile erstellt – lediglich allgemeine Informationen (z. B. Zeitpunkt der Buchung) werden protokolliert. Diese Statistiken dienen ausschließlich internen Zwecken.

Mietbedingungen

Die Reservierung gilt für die reservierte(n) Eisstockbahn(en). 

Die Spielzeit beträgt inklusive Einweisung je 60 Minuten. Sie können eine Bahn für 1 und 2 Stunden je Buchung reservieren.

Jeder Gast verpflichtet sich, sich an die Reservierungszeiten zu halten. Dies gilt auch bei eventuellen Betriebsstörungen oder wenn die Vormieter der Bahn diese nicht pünktlich verlassen haben. Eine Verlängerung oder Verschiebung der Mietzeit ist bei bereits anschließender Belegung nicht möglich. Für eine ab hoc vor Ort Spielverlängerung fallen entsprechende Mietkosten an.

Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung im Bahnbetrieb berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises.

Sobald die Spielzeit abgelaufen ist oder eine Störung vorliegt, dürfen keine weiteren Eisstöcke mehr geschossen werden.

Wir behalten uns vor, Bahnen abweichend vom Reservierungsplan zu belegen (zu tauschen). Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn besteht nicht, allerdings werden wir nach Möglichkeit versuchen, den Wünschen nach bestimmten Bahnen nachzukommen.

Bezahlung / Stornierung

Stornierungen sind nach Abschluss der Buchung bis zu 48 Stunden vor gebuchtem spielbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen ist der Gesamtbetrag der Reservierung zu zahlen.

Die Zahlung des Mietpreises erfolgt vor Ort vor Spielbeginn. Der Betrag kann in Bar oder per EC / Kreditkarte gezahlt werden. 

Im Mietpreis inkludiert sind je Bahn 2x 4 Eisstöcke (Gewicht ca. 5 kg je Stock) sowie eine ca. 5 - 10 minütige Einweisung in Spiel und Regeln.

Sofern  Kinder unter 14 Jahren mitspielen, stellen wir leichtere (ca. 1,2 kg je Stock) eigens für Kinder geeigente Spielstöcke zur Verfügung. Achtung: In diesem Fall müsse allerdings alle Spieler mit den Kinderstöcken spielen. Aufgrund Gewicht und Materialbeschaffenheit ist ein Mischen der Kinder und Erwachsenenstöcke leider nicht möglich.

Allgemeines

Auf Garderobe ist selbst zu achten. Wir übernehmen keine Haftung.

Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

Kinder sind bei uns willkommen und sollen während des Aufenthalts Spaß haben. Die Eltern bzw. aufsichtsberechtigten Personen haften für ihre Kinder und sind angehalten, übermäßigem Herumtollen, auch zur Sicherheit der Kinder, Einhalt zu gebieten. 

Stark alkoholisierten Personen ist das Betreten und der Aufenthalt auf der Eisstockanlage nicht gestattet. Unser Personal kann jederzeit in Verdachtsfällen handeln und ist angewiesen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen gem. des JuschG vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S.2730, 2003 I S. 476), zuletzt geändert am 24. Juni 2008 (BGBl. I S. 1075) zu achten. Hierzu kann beim Einlass und während des Aufenthalts auf der Anlage auch ohne konkreten Anlass die Erbringung eines Altersnachweises oder eines Nachweises über die  Personensorgeberechtigung Minderjähriger verlangt werden.

Für die mutwillige Beschädigung von Eisstöcken und durch unsachgemäße Behandlung werden Reperatur- oder Ersatzkosten an die jeweiligen Spieler bzw. an den/die Anmelder/in in Rechnung gestellt.

Hunde und andere Tiere dürfen nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Erlaubnis unseres Hauspersonals auf die Eisstockanlage.

Den Anweisungen unserer Mitarbeiter*innen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen berechtigen das Personal zum Verweis aus der Anlage ohne Erstattungsanspruch für noch nicht erbrachte Teilleistungen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß!